Hinweise

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Flächennutzungsplan (FNP) 2011

Am 09.12.2010 hat der Rat der Stadt Bornheim den Flächennutzungsplan beschlossen.

Am 13.04.2011 wurde der Flächennutzungsplan von der Bezirkregierung Köln genehmigt. Von der Genehmigung wurden zwei Flächen ausgenommen:
- Wohnbaufläche in Brenig an der Küppersgasse
- Sonderbaufläche Handel (H 4) in Merten.

Mit Bekanntmachung der Genehmigung am 15.06.2011 im Amtsblatt der Stadt Bornheim wurde der Flächennutzungsplan wirksam.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan
Stand: 15 Juni 2011

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 26.10.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.04.2008, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 08.05.2008 - 25.06.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 25.06.2009, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 20.07.2009 - 28.08.2009, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 10.06.2010, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 09.08.2010 - 10.09.2010, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 09.12.2010, Beschluss Flächennutzungsplan
  • 13.04.2011, Genehmigung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Köln
  • 15.06.2011, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Flächennutzungsplan 2011
      komprimierte Datei mit kürzerer Ladezeit!
      Flächennutzungsplan 2011 (Komprimiert)
    • Flächennutzungsplan 2011
      qualitätiv bessere Datei mit längerer Ladezeit!
      Flächennutzungsplan 2011 (hochaufgelöst)
    • Von der Genehmigung ausgenommene Fläche in Brenig an der Küppersgasse
      Die Wohnbaufläche in Brenig wurde von der Genehmigung ausgenommen, weil die bandartige Erweiterung der Wohnbaufläche den landesplanerischen Zielvorgaben widerspricht. Gemäß Regionalplan Ziel 3, Kapitel 1 „Raumverträgliche und standortgerechte Flächenvorsorge“ dürfen bandartige bauliche Entwicklungen entlang von Verkehrswegen außerhalb der dargestellten Siedlungsbereiche nicht geplant werden.

      In der landesplanerischen Abstimmung nach § 32 Landesplanungsgesetz wurde 2009 durch die Bezirksregierung Köln noch auf folgendes hingewiesen: Die Fläche liegt zudem innerhalb eines Regionalen Grünzugs und eines Bereiches zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE). Die BSLE sollen der Sicherung bzw. Wiederherstellung oder Entwicklung des wesentlichen Charakters und der Identifikationsfunktion der Landschaft, typischer Landschaftsstrukturen und -bestandteile einschließlich der Bodendenkmäler, Denkmäler und Denkmalbereiche dienen (Baudenkmal `Haus Rankenberg´ mit zugehöriger Parkanlage ). Die Regionalen Grünzüge sind als wesentliche Bestandteile des regionalen Flächensystems gegen die Inanspruchnahme für Siedlungszwecke besonders zu schützen (vgl. Regionalplan Ziel 1,Kapitel 2.2.3 `Regionale Grünzüge´).
      Ausnahme Brenig Küppersgasse
    • Von der Gehnehmigung ausgenommene Sonderbaufläche Handel (H4) in Merten
      Die Sonderbaufläche in Merten wurde von der Genehmigung ausgenommen, weil die textliche Darstellung für Merten SO H 4 „Großflächiger Lebensmitteleinzelhandel und sonstiger nicht großflächiger Einzelhandel“ hinsichtlich der sonst im Flächennutzungsplan verwendeten Darstellungstiefe zu oberflächlich sei. In allen anderen Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel sind neben der Zweckbestimmung auch die Größenordnungen der Verkaufsflächen dargestellt.
      Ausnahme Merten Sonderbaufläche Handel (H4)
  • Begründung
    • Städtebauliche Begründung - Teil A der Begründung
      Städtebauliche Begründung
    • Freiraumkarte - Anlage zum Teil A der Begründung
      Freiraumkarte
    • Umweltbericht - Teil B der Begründung
      Der Textteil des Umweltberichts wird hier zum Download angeboten. Die Standortdossiers als Anlage zum Umweltbericht werden in einer zusätzlichen Datei bereitgestellt.
      Umweltbericht
    • Standortdossiers - Anlage zum Teil B der Begründung
      Standortdossiers
  • Rechtsgrundlagen