Hinweise

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Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Bornheim

Öffentliche Auslegung und Einwohnerversammlung Die Stadt Bornheim hat für das gesamte Stadtgebiet die Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Auftrag geben. Der vorliegende Entwurf der BBE aus Köln beinhaltet eine grundlegende Analyse der Einzelhandelssituation in Bornheim und Empfehlungen für die daraus zu entwickelnden Planungsschritte. In dem Einzelhandelskonzepte legt die Stadt Bornheim ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Dies beinhaltet neben dem angestrebten Zentrengefüge über die Festlegung zentraler Versorgungsbereiche auch die Darstellung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie sonstige Sonderstandorte. Die empfohlenen Haupt- und Nahversorgungsbereiche sollen in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans übernommen werden. Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer. 

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 28.05.2009, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 20.07.2009 - 28.08.2009, Öffentliche Auslegung
  • 21.07.2011, Beschluss

Anhänge