Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Sechtem - Bebauungsplan Se 11

Das ca. 0,5 ha große Plangebiet liegt in der Ortschaft Sechtem. Ziel der Planung ist die Realisierung einer Erweiterung der bereits am Standort ansässigen Firma Kersia Deutschland GmbH. Das Plangebiet wird im Wesentlichen im Norden durch die Marie-Curie-Straße, im Osten und Süden durch das Gewerbegebiet Sechtem sowie im Westen durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich gewerbliche Baufläche (G) dar.

Anlass der Planung ist die Absicht der Fa. Kersia Deutschland GmbH (Herstellung von Hygiene- und Desinfektionsmitteln für die Lebensmittelproduktion), ihren bestehenden Betrieb am Standort Gewerbegebiet Sechtem zu erweitern.

Der ca. 0,5 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird durch ein Grundstück, welches sich im Eigentum der Firma Kersia befindet, gebildet. Dieses Grundstück ist bereits teilweise bebaut. Die Fa. Kersia plant nun die Erweiterung des Betriebes. Aus diesem Grund soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um Planungsrecht für das Vorhaben zu schaffen. Der östliche Teil des Plangebietes ist bereits mit einer gewerblich genutzten Halle bebaut. Bei der Fläche, die zukünftig baulich genutzt werden soll, handelt es sich um eine Rasenfläche mit untergeordnetem ökologischen Wert. Die westliche, nördliche und südliche Grundstücksgrenze ist mit Bäumen und Sträuchern bewachsen, die erhalten und verdichtet werden sollen. Das Plangebiet ist über die nördlich angrenzende und bereits vorhandene Marie-Curie-Straße erschlossen. Von dieser führt eine private Erschließung auf die Grundstücke des Plangebietes. Eine zusätzlich öffentliche Erschließung ist demnach nicht notwendig. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Vorhabengrundstück realisiert.

Die geplanten Bauflächen sind als Eingriffe in Natur und Landschaft anzusehen. Der ökologische Eingriff wurde in einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung bewertet. Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter wurden in einem vollständigen Umweltbericht beschrieben und bewertet.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 05.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.12.2019, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 30.01.2020 - 28.02.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 21.01.2021, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 08.03.2021 - 23.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.09.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 28.01.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge