Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Ro 22

Der Rat der Stadt Bornheim hat am 12.07.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 22 in der Ortschaft Roisdorf beschlossen. Ziel der Planung des ca. 3,7 ha großen Gebietes ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes sowie in einer untergeordneten Größenordnung eines Mischgebietes in Roisdorf.

Das Plangebiet wird im Wesentlichen im Norden durch die Bebauung am Fuhrweg, im Osten durch einen bestehenden Feldwirtschaftsweg, im Süden durch die Herseler Straße sowie im Westen durch die Bebauung an der Mannheimer Straße begrenzt. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich Gemischte Bauflächen (M) dar.

Geplant ist ein Baugebiet mit überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dach. Die Bebauung setzt sich vornehmlich zusammen aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, sowie Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Für einen untergeordneten Teilbereich entlang der Herseler Straße ist eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe vorgesehen. Für das Eckgebäude Herseler Straße/neue Haupterschließung (bestehender Feldwirtschaftsweg) ist ausschließlich nicht störendes Gewerbe vorgesehen.

Das neue Baugebiet wird von außen über einen Anschluss an den auszubauenden Knoten Herseler Straße/Raiffeisenstraße erschlossen. Die eigentliche innere Erschließung des Plangebietes knüpft im nördlichen Bereich des auszubauenden Feldweges an und wird durch eine Ringerschließung gebildet. Zusätzlich zur Haupterschließung ist das Plangebiet über einen Fuß- und Radweg an die Herseler Straße angebunden. Dieser kann auch als Notweg von Rettungsfahrzeugen genutzt werden.

Die erforderlichen öffentlichen Parkplätze für den ruhenden Verkehr werden in Parkbuchten und im Straßenraum errichtet.
Im Plangebiet ist tendierend zur östlichen Plangebietsabgrenzung als grünplanerisches Element eine öffentliche Grünfläche vorgesehen.

Ro 22 Geltungsbereich
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 12.07.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2018, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 20.09.2018 - 22.10.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 09.10.2018, Einwohnerversammlung
  • 11.07.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 09.09.2019 - 11.10.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.10.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge