Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Sechtem - Bebauungsplan Se 14 - 1. Änderung

Das Plangebiet der Bebauungsplanes Se 14- 1. Änderung befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortschaft Bornheim-Sechtem, zwischen der Keldenicher Straße, Ottostraße und der Grünfläche entlang der K 60.
Im neu aufgestellten Flächennutzungsplan wird der Bereich als Gewerbefläche dargestellt. Ein derzeit in einem Sechtemer Wohngebiet ansässiger Unternehmer hat die Absicht geäußert, seinen Standort in der Ortschaft Sechtem verlagern zu wollen, um flächenmäßig expandieren zu können.
Beabsichtigt ist die Errichtung dreier Baukörper zur Ansiedlung von Dienstleistungsunternehmen bzw. nicht störenden Gewerbebetrieben auf je rund 4000 m² großen Grundstücken. Diese bauliche Entwicklung würde den Verbleib eines Unternehmens und die Ansiedlung zweier potentiell neuer Betriebe in Sechtem sichern.

Ãœbersichtsplan
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 19.05.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.05.2016, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 01.09.2016 - 28.09.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.05.2017, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 22.06.2017 - 21.07.2017, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 02.11.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge