Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Merten - Bebauungsplan Me 15.3

Das Plangebiet des Bebauungsplans Me 15.3 der Stadt Bornheim liegt unmittelbar südlich angrenzend an den Bebauungsplan Me 15.2 "Sondergebiet Fachmarktzentrum" und umfasst verschiedene Flurstücke in der Flur 13, Gemarkung Merten. Es wird begrenzt:
- im Norden durch die Grundstücksgrenze des Fachmarktzentrums Me 15.2, in Verlängerung zum Kreisverkehrsplatz an der Bonn-Brühler-Straße (Landesstraße 183),
- im Osten durch die Bonn-Brühler-Straße (L 183),
- im Süden durch eine Parallele von rd. 30,0 m zur geplanten 6 m breiten, öffentlichen Erschließungsfläche und
- im Westen durch die Verlängerung der westlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 99 nach Norden und die östlichen Grundstücksgrenzen des Flurstücks 175.


Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Me 15.3 ist die Absicht der dortigen Grundstückseigentümer ihre bislang unbebauten Grundstücksflächen (Gartenland und Grünflächen) einer dem Umfeld angemessenen, ortstypischen Bebauung zuzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohnbauflächen - speziell für den Einfamilienhausbereich - da ein großer Bedarf an dieser Wohnform besteht und zahlreiche Anfragen nach Bauland an die Stadt Bornheim herangetragen werden.

Ãœbersichtsplan
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 30.09.2010, Beschluss der Teilung des Planbereiches
  • 02.10.2014, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 13.11.2014 - 12.12.2014, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 18.06.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.12.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge