Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan Bo 21 - 2. Änderung

Der Plangeltungsbereich liegt südlich der Straße „In der Profffläche“ und umfasst die Flurstücke 105 (tlw.), 191/103 (tlw.), 418 (tlw.), 419, 420, 455 (tlw.), 456 (tlw.), Flur 35 in der Gemarkung Bornheim Brenig im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Bo 21 in der Ortschaft Bornheim. Der Bebauungsplan weist die o.g. Flurstücke als private Grünfläche aus.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Die Festsetzungen sollen eingeschossige Einzel- und Doppelhäuser ermöglichen. Die Erschließung erfolgt über die Straße „In der Profffläche“.

Für Flächen im Bereich der zweiten Bebauungsplanänderung wurde bereits Bauinteresse bekundet und seitens der Stadt als „Lückenschluss“ als städtebaulich sinnvoll bewertet.
Aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit soll die Änderung des Bebauungsplanes vor der Abrechnung der Straßenbaukosten erfolgen.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 24.01.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 28.05.2013, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 05.09.2013 - 04.10.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.02.2014, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 27.03.2014 - 09.04.2014, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 15.05.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.07.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge