Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Waldorf

Das Plangebiet der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Ortsteil Waldorf zwischen Blumenstraße (L 183), Donnerbachweg, Feldchenweg und Dahlienstraße. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise als Mischgebiet und teilweise als Gewerbegebiet dargestellt.

Im Planbereich ist derzeit ein Verbrauchermarkt mit zugehörigem Getränkemarkt angesie-delt. Der Betreiber hat gegenüber der Stadt Bornheim den Wunsch geäußert, das Gebäude des Verbrauchermarktes abzureißen und durch ein größeres Gebäude an den vorhandenen Getränkemarkt anzugliedern.
Da es durch dieses Vorhaben zu einer Überschreitung der für Mischgebiete zulässigen Ver-kaufsflächengröße kommen würde, beabsichtigt die Stadt Bornheim, die Fläche als Sonder-gebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ darzustellen.
Entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Ãœbersichtsplan
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de
  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 08.11.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.05.2014, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 18.08.2014 - 19.09.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.11.2015, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 07.01.2016 - 09.02.2016, Öffentliche Auslegung
  • 07.07.2016, Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes
  • 09.11.2016, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans

Parallelverfahren

Anhänge