Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Hersel - Bebauungsplan He 32

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Hersel westlich der L300 und umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha. Es wird im Norden begrenzt durch die Erftstraße, im Osten durch an die Elbestraße angrenzende landwirtschaftliche Flächen und im Süden und Westen durch Flächen einer ehemaligen Kiesabgrabung.

Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Sportanlage geschaffen werden. Der Neubau eines Sportplatzes einschließlich Vereinsheim soll als Ersatz für den bisherigen Sportplatz des Herseler Sportvereins in Rheinufernähe dienen. Die Aufgabe des bisherigen Sportplatzes ist sinnvoll, da der Unterhaltsaufwand durch die Lage im Überschwemmungsgebiet am Rheinufer vergleichsweise hoch ist und die Anlage im Landschaftsschutzgebiet liegt. Störungen durch den Sportbetrieb und die erzeugten Verkehre von Sportlern und Besuchern auch in den Abendstunden und am Wochenende werden am alten Standort entfallen.

Neben dem Neubau des verlagerten Sportplatzes soll am neuen Standort auch eine für die Allgemeinheit frei zugängliche Freizeitfläche sowie eine Beachvolleyballanlage für die Öffentlichkeit hergestellt werden.

Auf der gegenüberliegenden Seite (nördlich) des geplanten Sportplatzes soll durch die Ausweisung einer Grünfläche die planungsrechtliche Vorraussetzung zur Realisierung eines Baumtores im Rahmen des Grünen C geschaffen werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 29.03.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.03.2012, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 08.06.2012 - 05.07.2012, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 25.04.2013, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 23.05.2013 - 24.06.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.12.2013, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.01.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge