Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Hersel - Bebauungsplan 220 C - 3. Änderung und 2. Erweiterung

Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich von Hersel und wird begrenzt durch die Rheinstraße, die Oderstraße und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.

Mit der 3. Änderung und 2. Erweiterung sollen die mit der 1. Änderung festgesetzten Grünflächen lediglich leicht erweitert und als öffentliche Grünflächen neu definiert werden. Hier ergeben sich in Zusammenhang mit der Planung des Regionale 2010 Projektes Grünes C neue Möglichkeiten, die städtebaulichen Ziele auch zu realisieren, denn ist ein wesentliches Ziel des Grünen C ist es, den Siedlungsrand zu definieren und aufzuwerten, um so weitere Besiedlung zu verhindern.

Neben der planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung der Ortsrandeingrünung im Rahmen des Projektes Grünes C sollen mit der Änderung und Erweiterung auch die städtebauliche Ordnung in dem Teilbereich an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. So soll im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung die Zulässigkeit von Doppelhäusern auf den noch freien Baufeldern geschaffen werden.

Geltungsbereich
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 29.09.2011, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 29.09.2011, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 20.10.2011 - 21.11.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.03.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.07.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge