Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Waldorf - Bebauungsplan Nr. 147 - 10. Änderung und Erweiterung

Das Plangebiet der 10. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Bornheim Nr. 147 liegt im Ortsteil Waldorf zwischen Feldchenweg und dem Bahngelände. Es handelt sich um einen Teilbereich des Gewerbegebietes Waldorf, für den die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 147 rechtskräftig ist. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 400, 625, 626 (teilw.), 628, 629, 633, 724, 725, 726, 727, 728 und 729 (teilw.) der Flur 12, Gemarkung Waldorf und die Flurstücke 170, 204 und 254 (teilw.) der Flur 14, Gemarkung Kardorf-Hemmerich.

Die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes - insbesondere die Baufenster - stimmen in weiten Teilen nicht mehr mit der Örtlichkeit und den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden überein und müssen entsprechend angepasst werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 11.11.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 11.11.2010, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 06.12.2010 - 14.01.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.05.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.06.2011, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge