Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Waldorf - 2. Satzungsänderung

Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Waldorf an der Blumenstraße (L 183) zwischen Dahlienstraße und Guter Hirtpfad und umfasst die Flurstücke 200, 201 und 202 der Flur 12.
Anlass der Satzungsänderung ist die Notwendigkeit einer ortsansässigen Elektrofirma einen Ersatzstandort zu suchen, da auf dem bisherigen Firmensitz an der Ecke Blumenstraße/ Dahlienstraße keine Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Die o.g. Flurstücke an der Blumenstraße eignen sich für die vorgesehene Nutzung; zudem besteht für das Unternehmen der Vorteil einer nur geringfügigen räumlichen Standortverlagerung. Die bestehende Satzung ermöglicht jedoch nicht die für das Neubauvorhaben erforderliche Bautiefe, so dass über die 2. Satzungsänderung in der Ortschaft Waldorf die Realisierung des Vorhabens ermöglicht werden soll.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 04.02.2010, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 04.02.2010, Aufstellungsbeschluss gem. §34 (4) BauGB
  • 04.02.2010, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 18.02.2010 - 17.03.2010, Öffentliche Auslegung gem. §34 (6) BauGB
  • 06.05.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.06.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge