Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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16. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Rösberg

Der Bereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim liegt am westlichen Ortsrand der Ortschaft Rösberg in einem Bereich südlich der Eifelstraße, südwestlich der Verlängerung des Rüttersweges. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,37 ha.

Der Änderungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim als Fläche für die Landwirtschaft und Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Rahmen einer Ortsrandeingrünung dargestellt.

Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Stadt Bornheim, wird am südlichen Ortsrand von Rösberg der Bebauungsplan Rb 01 aufgestellt, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die geplante Wohnbebauung zu schaffen.

Für den überwiegenden Teil des Bebauungsplanes ist bereits Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Bereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes grenzt westlich an die bereits dargestellte Wohnbaufläche an. Diese soll erweitert werden, um eine einseitige Erschließung des Baugebietes in geradliniger Verlängerung der bestehenden Erschließung, dem nördlich angrenzenden Rüttersweg, zu vermeiden und so sparsam mit Grund und Boden umzugehen.

Der Bereich der Änderung beinhaltet die neue Darstellung einer Wohnbaufläche und einer Fläche von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die 10 m breite Maßnahmenfläche dient dem Zweck der Eingrünung der Wohnbaufläche, die auch in der jetzigen Darstellung des Flächennutzungsplanes vorgesehen ist. Durch die Eingrünung kann eine Ausgleichsmaßnahme im Plangebiet realisiert werden.

Die Erweiterung der baulich nutzbaren Flächen liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Nr. 2 „Bornheim“ des Rhein-Sieg-Kreises, der für den Bereich Landschaftsschutz ausweist. In der laufenden Auswertung von Luftbildern vergangener Jahre und bei aktuellen Begehungen ist jedoch zu erkennen, dass dieser Bereich landwirtschaftlich genutzt wird und keine erhaltenswerten, ökologisch bedeutenden Strukturen vorhanden sind.

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.06.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 28.09.2020 - 30.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.06.2021, Beschluss
  • 12.11.2021, Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge