Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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17. Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortschaft Bornheim

Der Bereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim  liegt in der Ortschaft Bornheim in der Gemarkung Bornheim-Brenig im Innenbereich zwischen Königstraße und Hohlenberg und hat eine Ausdehnung von ca. 2,9 ha.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim erfolgt vor dem Hintergrund, dass an der Königstraße neue Standorte für die Rettungswache des Rhein-Sieg-Kreises und das städtische Feuerwehrgerätehaus entstehen sollen. Eine 2017 durchgeführte Standortanalyse hat den Standort Hellenkreuz für die Realisierung eines neuen Feuerwehrgerätehauses empfohlen. Der Rat der Stadt Bornheim hat daraufhin in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Weiterführung der Standortplanung für das neue Feuerwehrgerätehaus auf dieser Grundlage beschlossen.

Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Gemeinbedarfsfläche erfüllt derzeit nicht die Flächenanforderungen, weshalb eine Erweiterung notwendig ist. Zudem soll die im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche zur Realisierung eines zielführenden und abgerundeten Wohnbaukonzeptes erweitert werden und die Fläche zwischen den beiden Gemeinbedarfsflächen Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache in eine gewerbliche Baufläche umgewandelt werden. Um die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit möglichst ergebnisoffen zu gestalten, wurden zwei Entwurfsvarianten für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans erstellt, die sich in der Größe der gewerblichen Baufläche unterscheiden.

Für den Planbereich besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Daher wird parallel zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Bebauungsplan Bo 27 "Hellenkreuz" aufgestellt.

 

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 30.01.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2021, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 02.11.2021 - 29.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 10.11.2021, Einwohnerversammlung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge