Hinweise

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Bebauungsplan Bo 27 "Hellenkreuz"

Der Rat der Stadt Bornheim hat am 30.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 27 "Hellenkreuz" in der Ortschaft Bornheim beschlossen. Ziel der Planung des ca. 6 ha großen Gebietes ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes sowie eines städtisches Feuerwehrgerätehauses, einer Rettungswache des Rhein-Sieg-Kreises und von Gewerbefläche.

Das Plangebiet wird im Nordwesten durch die Königstraße, im Norden und Osten durch die Straße Hohlenberg und im Süden durch landwirtschaftliche Fläche begrenzt. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich Gemeinbedarfsfläche, Wohnbaufläche, Fläche für die Landwirtschaft und gemischte Baufläche dar. Auf der Gemeinbedarfsfläche lassen sich die Flächenanforderungen für die Planung derzeit nicht realisieren, weshalb eine Erweiterung nach Norden und Süden notwendig ist. Der Flächennutzungsplan wird daher im Parallelverfahren geändert.

Eine 2017 durchgeführte Standortanalyse hat den Standort Hellenkreuz für die Realisierung eines neuen Feuerwehrgerätehauses empfohlen. Der Rat der Stadt Bornheim hat daraufhin in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Weiterführung der Standortplanung für das neue Feuerwehrgerätehaus auf dieser Grundlage beschlossen. Um dem anhaltenden Bedarf an Wohnraum in Bornheim nachzukommen, soll das Gebiet zudem einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Auf der Fläche zwischen dem geplanten Feuerwehrgerätehaus und der Rettungswache des Rhein-Sieg-Kreises ist gewerbliche Fläche vorgesehen. Um eine Verträglichkeit mit der angrenzenden Wohnbebauung zu schaffen, soll in einem Teil des Gewerbegebietes nur nicht störendes Gewerbe zulässig sein.

Aufgrund seiner Nähe zum Bornheimer Zentrum, das im Flächennutzungsplan (FNP) als Hauptversorgungszentrum dargestellt ist und somit eine günstige Versorgungsstruktur nach sich zieht, einer guten Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und bereits bestehender Wohnbebauung an der Straße Hohlenberg, eignet sich das Gebiet sehr gut für eine Erschließung als Wohnbaufläche. Durch das Plangebiet wird zudem eine Erschließungsstraße geplant, die die Straße Hohlenberg und den Kreisverkehr an der Königstraße miteinander verbinden und den nördlichen Teil der Straße Hohlenberg entlasten soll. Somit kann eine Alternative zu der derzeitigen verkehrlich problematischen Einmündung der Straße Hohlenberg in die Königstraße geschaffen werden. Es wurden zwei Entwurfsvarianten erstellt, in denen zwei unterschiedliche Anbindungsmöglichkeiten an den Hohlenberg dargestellt sind. In Variante 1 bindet die neue Erschließungsstraße auf Höhe der Einmündung zur Kalkstraße an die Straße Hohlenberg an, in Variante 2 ersetzt die Erschließungsstraße den derzeitigen Wirtschaftsweg.

Das Entwurfskonzept sieht eine Mischung aus Mehrfamilienhäusern, Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern vor. Je nach Variante können in dem Gebiet zwischen 50 und 100 Wohneinheiten geschaffen werden. Variante 1 sieht ein größeres Gewerbegebiet vor als Variante 2. Daher können in Variante 1 ca. 50-60 Wohneinheiten realisiert werden, in Variante 2 um die 90 Wohneinheiten. Ein Teil der Wohneinheiten soll im geförderten Wohnungsbau entstehen.

Der Bebauungsplan stellt auch eine Grundlage für ein mögliches Umlegungsverfahren dar. Die Stadt möchte die notwendigen Flächen jedoch möglichst freihändig erwerben.

 

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 30.01.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.05.2021, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 02.11.2021 - 29.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 10.11.2021, Einwohnerversammlung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge