Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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10. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Merten

Das Plangebiet der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich südlich der Lannerstraße, zwischen Bonn-Brühler-Straße (L 183) und der Stadtbahnlinie 18. Die genaue Abgrenzung ist der Übersichtskarte zu entnehmen. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 9,2 ha.

Neben der Darstellung von Wohnbauflächen beinhaltet die 10. FNP-Änderung Flächen für Gemeinbedarf zur Schulansiedlung einer neuen Gesamtschule und einer Kindertageseinrichtung.

Die Stadt Bornheim plant eine Verlagerung der weiterführenden Schule (Heinrich-Böll-Schule) in Merten von dem bisherigen Standort im Bereich der Ortsmitte/ Beethovenstraße in das Plangebiet der 10. FNP-Änderung in einem Flächenumfang von ca. 2,5 ha, da der Raumbedarf der derzeitigen Schule am alten Standort nicht mehr zu decken ist. Die ehemalige Sekundarschule wird zukünftig in eine 5-zügige Gesamtschule mit einer 3-zügigen Oberstufe.

Die Flächen des Plangebietes sowie die im wirksamen FNP dargestellten südlich angrenzenden Wohnbauflächen sind von einem Investor aufgekauft worden, der ein Interesse an einer kurzfristigen Entwicklung von Bauflächen hat. Unter der Bedingung einer zügigen Baulandentwicklung und einer Erweiterung der Wohnbauflächendarstellung im FNP ist der Investor bereit, die erforderliche Fläche für den geplanten Schulstandort an die Stadt Bornheim zu veräußern.

Aufgrund der Größe des neuen Wohngebietes und begründet durch einen bereits gegenwärtig außerordentlich dringenden Bedarf an Betreuungsplätzen im Sozialraum Merten, wird im Plangebiet auch der Bau einer Kindertageseinrichtung mit einem Flächenbedarf von ca. 0,22 ha notwendig – zusätzlich zu einem geplanten Neubau einer Kita an der Händelstraße. 

Parallel zur FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Me 18 aufgestellt, der sich in südlicher Richtung bis zur Händelstraße erstreckt. Im Rahmen der Vorbereitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wurde hierfür ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, der gemäß Ratsbeschluss einen Schulstandort am östlichen Teil des Plangebietes im Bereich der Stadtbahnlinie vorsieht.

Da das Plangebiet sowie die Wohnbauflächen nördlich der Händelstraße über die Lannerstraße erschlossen werden sollen, wurde ein Teilbereich der Lannerstraße mit ins Plangebiet aufgenommen. Um eine wirtschaftlich unrentable einseitige Erschließung innerhalb des Plangebietes zu verhindern, sind zunächst die Flächen südlich der Lannerstraße und östlich des derzeitigen Feldweges noch mit ins Plangebiet aufgenommen worden. Seit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit  ist das Plangebiet in geringen Umfang erweitert worden. Hintergrund ist, dass die Bezirksregierung Köln derzeit den Regionalplan neu aufstellt und die nord-östlichen an der Stadtbahn gelegenen Flächen im Entwurf des Regionalplanes nun auch als "Allgemeiner Siedlungsbereich" dargestellt werden. Eine Entwicklung dieser Flächen zu Wohnbauflächen als spätere Arrondierung des Neubaugebietes des Me 18 ist daher mittelfristig anzunehmen. 

Das Plangebiet liegt teilweise im Landschaftsschutzgebiet. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz muss mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises im Zuge des Änderungsverfahrens bzw. im parallel aufzustellenden Bebauungsplanverfahren Me 18 abgestimmt werden.

 

 

10. FNP-Änderung
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Monika Bongartz, Telefon: 02222/ 945-261, E-Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de
  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 22.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.12.2019, Beschluss frühzeitige Bürgerbeteiligung
  • 25.02.2020 - 23.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 03.03.2020, Einwohnerversammlung
  • 20.04.2020 - 04.05.2020, Ergänzende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 15.12.2022, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 23.01.2023 - 24.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes
  • 28.08.2023, Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung
  • 13.11.2023, Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge