Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Me 18

Das Plangebiet des Bebauungsplans Me 18 liegt am nördlichen Siedlungsbereich von Merten und wird im Wesentlichen begrenzt durch:

im Norden durch einen Bereich des Breitbachs
im Osten durch die Stadtbahntrasse der Linie 18
im Süden durch die Händelstraße sowie
im Westen durch die bestehende Bebauung an der Bonn-Brühler-Straße (L 183)

Das Plangebiet verfügt über eine Fläche von ca. 16 ha.

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers sowie die Entwicklung eines Schulstandortes für die Heinrich-Böll-Gesamtschule, die aus der Ortsmitte von Merten verlagert werden soll. Auf dem Schulgelände soll auch eine Dreifachsporthalle, die auch als Veranstaltungshalle geeignet ist, gebaut werden. Aufgrund des anhaltend hohen Bedarfs an Betreuungsplätzen im Sozialraum Merten wird ein Standort für den kurzfrisitigen Bau einer neuen Kindertagesstätte an der Händelstraße vorgesehen. Ein weiterer Standort für eine Kindertagesstätte für den mittelfristigen Bedarf wird  an der Lannerstraße vorgehalten.

Die Fa. Montana Wohnungsbau GmbH aus Bad Honnef tritt als Investor für die Realisierung der Wohnbebauung auf.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet im Wesentlichen Wohnbauflächen dar. Lediglich Teilflächen sind zum Teil im FNP als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Für diese Erweiterungen muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Ziel ist es, innerhalb der Plangebietsfläche sowohl Gemeinbedarfsflächen, als auch Wohnbauflächen entwickeln zu können.

Das Plangebiet soll von der L 183 über einen Kreisverkehr an der Lannerstraße erschlossen werden. Die Lannerstraße ist zu einer entsprechenden Erschließungsstraße auszubauen. Eine zweite Anbindung soll über die Händelstraße in ca. 100 m Entfernung zum Kreuzungsbereich L 183 entstehen.

Der Entwurf sieht für das neue Wohnquartier als Erschließung ein Hauptgerüst durch eine Sammelstraße vor, die ausgehend von der L183 im Norden bis zur Händelstraße im Süden reicht. Diese Sammelstraße soll im Trennsystem mit einer Fahrbahn und mit beidseitigen 2,50 m breiten Gehwegen ausgebaut werden. Ausgehend von dieser zentralen Erschließungsachse verästelt sich das weitere Erschließungssystem in schleifen-bzw. stichförmigen Anliegerstraßen.

Die Struktur des neuen Wohngebietes wird überwiegend von Doppel-und Reihenhäusern in 2-geschossiger Bauweise  bestimmt. Die Grundstücksgrößen für Doppel-und Reihenendhäuser liegen im Schnitt bei ca. 300 m² (mindestens aber 270 m²) Grundstücksflächen; für Reihenmittelhäuser bei ca. 200 m². Ergänzt und aufgelockert wird diese Struktur durch die Planung von vier 2-geschossigen Mehrfamilienhäusern entlang der Bonn-Brühler-Straße sowie acht 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern im übrigen Plangbiet.

Nach derzeitigem Stand der Planung soll ein Bauvolumen von ca. 200 Wohneinheiten in Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern und ca. 160 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern realisiert werden. Insgesamt sollen ca. 360 Wohneinheiten gebaut werden.

Teile des Plangebietes liegen im Landschaftsschutzgebiet. Eine Entlassung aus dem Landschaftsschutz wird mit der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises im Zuge des Bebauungsplanverfahrens abgestimmt.

 

 

Bebauungsplan Me 18
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Monika Bongartz, Telefon: 02222/ 945-261, E-Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de
  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 22.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.12.2019, Beschluss frühzeitige Bürgerbeteiligung
  • 25.02.2020 - 23.03.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 03.03.2020, Einwohnerversammlung
  • 20.04.2020 - 04.05.2020, Ergänzende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.05.2023, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 30.05.2023 - 05.07.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.11.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 08.03.2024, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge