Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hemmerich

Der Bereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim liegt am nordwestlichen Ortsrand der Ortschaft Hemmerich, südlich des Kuckucksweges. Im Nordosten und im Nordwesten grenzt die bestehende Wohnbebauung an. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,3 ha.

Die Stadt Bornheim plant den Bau eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppen Rösberg und Hemmerich im Plangebiet.
Die Stadt Bornheim möchte den Brandschutzbedarfsplan 2017 umsetzen. Aus diesem Grund wurde eine Standortanalyse für ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus der beiden Löschgruppen in Auftrag gegeben.
Die möglichen Standorte für Neubauten sind Grundstücke am Kuckucksweg und am Rösberger Sportplatz. Diese wurden durch einen Gutachter aus einsatztaktischer und -planerischer Sicht geprüft. Die Standortanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Standort am Kuckucksweg für ein zukunftsfähiges Feuerwehrgerätehaus beider Löschgruppen favorisiert wird. Die abzuarbeitenden Einsätze in den betroffenen Ortschaften können von diesem Standort aus am besten bewältigt werden. Da sich der Standort an der Grenze zwischen den beiden Ortschaften befindet, genießt er eine hohe Akzeptanz bei beiden Löschgruppen.

Die Stadt Bornheim plant daher am westlichen Ortsrand zwischen Rösberg und Hemmerich den Neubau. Es erfolgt eine 10 m breite Eingrünung des Grundstückes als Ortsrandeingrünung.

Mit der vorliegenden 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden. Es ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr geplant. Am südlichen und westlichen Rand soll die bereits im gültigen FNP vorgesehene landschaftsgerechte Eingrünung durch die Darstellung einer Maßnahmenfläche (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) sichergestellt werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 30.10.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.10.2019, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 21.11.2019 - 18.12.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.11.2019, Einwohnerversammlung

Anhänge