Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan Bo 17

Die Stadt Bornheim ist aufgrund ihrer Nähe zu Bonn und Köln sowie der guten verkehrlichen Anbindungen sowie seiner infrastrukturellen Ausstattung ein stark nachgefragter Wohnstandort im Vorgebirgsraum. Aufgrund der Nähe des Plangebiets zum Hauptversorgungszentrum, plant der Eigentümer der Fläche eine Bebauung mit freifinanzierten, altersgerechten Wohnungen im Geschosswohnungsbau. Geplant ist für die Bereiche nördlich und südlich des öffentlichen Weges (Ohrbachstraße) eine Bebauung mit zweigeschossigen Gebäuden. Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist überwiegend in einer Tiefgarage geplant.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 13.12.2018, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 13.12.2018, Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) BauGB
  • 21.02.2019 - 20.03.2019, Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgem. Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a (3)
  • 21.01.2021, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 08.03.2021 - 23.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge