Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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9. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Roisdorf

Der Bereich der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim liegt in der Ortschaft Roisdorf. Er befindet sich im Bereich zwischen der Herseler Straße, der Koblenzer Straße, dem Maarpfad und einem Wirtschaftsweg. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich zurzeit Gemischte Bauflächen (M) dar. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt ca. 13 ha. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bornheim erfolgt vor dem Hintergrund, dass die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Gemischten Bauflächen als solche zukünftig nicht mehr genutzt werden sollen. Da für die Flächen zukünftig eine Nutzung als Wohnbauflächen geplant ist, soll der Flächennutzungsplan entsprechen geändert werden und zukünftig Wohnbauflächen darstellen. Für den Planbereich besteht derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Mit der Durchführung des Verfahrens zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Bebauungsplänen und die Umsetzung des Ziels der Entwicklung neuer Wohnbauflächen ermöglicht werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 22.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.03.2018, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.06.2018 - 11.07.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 28.06.2018, Einwohnerversammlung
  • 05.12.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 30.01.2020 - 03.03.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 14.05.2020, Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes
  • 09.10.2020, Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge