Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Ro 25 "Koblenzer Straße"

Der Rat der Stadt Bornheim hat am 18.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 25 in der Ortschaft Roisdorf beschlossen. Ziel der Planung ist die Realisierung des Ausbaus der Koblenzer Straße.

Das Plangebiet ist ca. 0,3 ha groß und wird im Wesentlichen im Norden durch den Maarpfad, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch den Knotenpunkt mit dem Fuhrweg und im Westen durch Wohnbebauung sowie unbebaute Flächen begrenzt.

Die Koblenzer Straße hat bereits heute eine hohe Bedeutung für die Erschließung und Anbindung des östlichen Teils von Roisdorf. Sie bindet an die als L 118 klassifizierte Herseler Straße an, die eine Verbindung zur Bundesautobahn 555 und zum Ortszentrum von Bornheim herstellt. In Folge sukzessiv entstandener Wohnbebauung und der Lage im Verkehrsnetz kommt der Koblenzer Straße mittlerweile eine Sammelfunktion zu. Die Koblenzer Straße kann in diesem Bereich ihrer vollumfänglichen Funktion nicht gerecht werden. Der südliche Bereich der Koblenzer Straße, zwischen Fuhrweg und Maarpfad, ist jedoch bereits endausgebaut.

Das östlich der Koblenzer Straße verortete Plangebiet Ro 23 soll durch eine Anbindung an die Koblenzer Straße erschlossen werden. Ebenso ist festzustellen, dass aufgrund des nicht ausgebauten Zustands der Straße für schwächere Verkehrsteilnehmer eine eingeschränkte Verkehrssicherheit gegeben ist.

Der Verkehrsraum wird in beidseitige Gehwege, Fahrbahn und stellenweise vorhandene Parkstreifen gegliedert.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 18.05.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.03.2018, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.06.2018 - 11.07.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 28.06.2018, Einwohnerversammlung
  • 11.05.2021, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 07.06.2021 - 09.07.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.03.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.05.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge