Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Ro 23

Der Rat der Stadt Bornheim hat am 18.02.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Ro 23 in der Ortschaft Roisdorf beschlossen. Ziel der Planung ist die Realisierung eines neuen Wohngebietes in Roisdorf. Das Plangebiet ist ca. 4,5 ha groß und wird im Wesentlichen im Norden durch den bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb am Maarpfad, im Osten durch landwirtschaftliche Flächen, im Süden durch die Bebauung am Fuhrweg und im Westen durch die Bebauung an der Koblenzer Straße begrenzt. Geplant ist ein Baugebiet mit überwiegend zweigeschossiger Bauweise mit ausgebautem Dach. Insgesamt können im Plangebiet auf Grundlage der Planung zwischen 121 und 134 Wohneinheiten entstehen.

Die Bebauung setzt sich zusammen aus freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern sowie Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau. Ingesamt 20 % der Wohneinheiten im Plangebiet werden mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet. Das neue Baugebiet wird von außen über die Koblenzer Straße erschlossen. Die eigentliche innere Erschließung des Plangebietes knüpft im nördlichen Bereich der Koblenzer Straße an und verläuft in östlicher Richtung. Von dieser Haupterschließung zweigt zur Erschließung der im südwestlichen Plangebiet gelegenen Bebauung eine stichförmige Wohnstraße im Mischprinzip ab. Auf Grund der geringen verkehrlichen Belastung kann eine Charakterisierung als Verkehrsberuhigter Bereich erfolgen. Von der Haupterschließung und der Stichstraße erstrecken sich weitere untergeordnete, stichförmige Wohnwege. Zusätzlich ist das Plangebiet im südlichen Bereich über einen Fuß- und Radweg an den Fuhrweg angebunden.

Das Baugebiet wird von der Brings Gruppe aus Bornheim erschlossen. Die Stadt Bornheim besitzt keine eigenen Wohnbauflächen im Plangebiet.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 18.02.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.03.2018, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.06.2018 - 11.07.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 28.06.2018, Einwohnerversammlung
  • 03.09.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 09.11.2020 - 08.12.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.12.2020 - 06.01.2021, Erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge