Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Merten - Bebauungsplan Me 15

Das Plangebiet liegt an der L183 am östlichen Ortsrand von Merten und wird im Osten von der Bonn-Brühler-Straße, im Norden von der Kreuzstraße, im Westen von der Mozartstraße und im Süden von der Beethovenstraße begrenzt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters in einem Teilbereich des Plangebietes. Die restlichen Flächen sollen als Wohnbauflächen entwickelt werden.

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die bebauten Blockränder entlang der Kreuzstraße, Mozartstraße und Beethovenstraße bereits als Wohnbaufläche dargestellt; der unbebaute Innenbereich sowie die an der L183 gelegenen Grundstücke als Flächen für die Landwirtschaft.

Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird die bisherige landwirtschaftliche Fläche entsprechend der geänderten Planungsvorstellungen als gemischte Baufläche dargestellt.

Bebauungsplan Me 15
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Monika Bongartz, Telefon: 02222/ 945-261, E-Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de
  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 19.06.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.06.2009, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 10.09.2009 - 07.10.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.09.2010, Beschluss der Teilung des Planbereiches

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge