Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

zurück

Bornheim - Bebauungsplan Ro 15 - 4. Änderung

Für den geplanten Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Ro 15 ist im rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplan Ro 15 Gewerbegebiet festgesetzt. Jedoch konnten die Flächen keiner gewerblichen Nutzung zugeführt werden und sind bereits lange unbebaut.
Um für die Grundstücke eine bauliche Nutzung zu erreichen, sollen mehr Nutzungsmöglichkeiten
eröffnet werden. Da der seit dem 15.06.2011 rechtswirksame Flächennutzungsplan für den geplanten Änderungsbereich gemischte Bauflächen darstellt und in der näheren Umbebung bereits Wohnbebauung vorhanden ist, soll Mischgebiet (MI) festgesetzt werden.
Hierdurch soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungen gewährleistet und Planungsrecht für eine mischgebietstypische Nutzung geschaffen werden. Durch den südöstlich an das Plangebiet angrenzenden Garagenhof ist eine Abschirmung zum dahinter liegenden Gewerbegebiet gegeben.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de
  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 13.08.2013, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 13.08.2013, Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) BauGB
  • 31.10.2013 - 27.11.2013, Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgem. Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a (3)

Anhänge