Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Hersel - Bebauungsplan Ro 18.1

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Ro 18.1 liegt im Osten der Stadt Bornheim in der Gemarkung Hersel und grenzt bzw. überplant im Nordosten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ro 18. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ro 18.1 überdeckt den nordöstlichen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ro 18 bis zur Alexander-Bell-Straße.

Die städtebauliche Zielsetzung, entlang der Roisdorfer Straße (L118) Gewerbegebietsflächen auszuweisen, ist durch die Bebauungspläne Ro 18 und Ro 19.1 bereits realisiert worden. Mittels des Bebauungsplanverfahrens Ro 18.1 soll nun die Erweiterung des Gewerbeparks Bornheim-Süd umgesetzt werden. Aufgrund dessen wird das Plangebiet gemäß § 8 BauNVO ausschließlich als Gewerbegebiet festgesetzt.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 06.02.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.03.2008, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 28.04.2008 - 26.05.2008, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.05.2009, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 27.05.2009 - 26.06.2009, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 01.10.2009, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 04.11.2009 - 17.11.2009, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 04.02.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 16.03.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge