Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Brenig - 6. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim

Die Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig ist seit dem 03.04.1982 rechtskräftig.

Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat am 21.06.2006 beschlossen, einer Bauvoranfrage gem. § 1 Abs. 3 BauGB und § 35 Abs. 2 BauGB nicht zuzustimmen und den Bürgermeister beauftragt, die Satzung zu überarbeiten mit dem Ziel, das Vorhaben möglich zu machen.

Die festgesetzte Baumaske entspricht unter Berücksichtigung der im Geltungsbereich festgesetzten 2 m breiten Verkehrsfläche der Bauvoranfrage.

6. Änderung der Satzung der Stadt Bornheim über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Jasmin Dackweiler, Telefon: 02222/945-359, E-Mail: Jasmin.Dackweiler@Stadt-Bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 29.03.2007, Aufstellungsbeschluss gem. §34 (4) BauGB
  • 29.03.2007, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 08.05.2007 - 08.06.2007, Öffentliche Auslegung gem. §34(6) BauGB
  • 11.10.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge