Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Dersdorf - Bebauungsplan De 04

Das Plangebiet der Bebauungsplanes De 04 befindet sich im Ortsteil Dersdorf im rückwärtigen Bereich der Bebauungen am Bannweg, Max-Ernst-Weg, Waldorfer Weg und der Dürer Straße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Bornheim-Brenig, Flur 71, Flurstücke 4,5,6 jeweils teilweise sowie 8,9, 17 und 267. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Von Seiten eines Investors besteht Interesse das Gelände kurzfristig zu entwickeln. Das Gelände umfasst eine Fläche von ca. 9.000 qm.

Der Investor plant auf den minder genutzten Blockinnenraum eine Nachverdichtung mit ca. 16 Einfamilienhäusern. Die Erschließung des Gebietes soll über die Dürerstraße stattfinden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 06.11.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.05.2015, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 20.08.2015 - 16.09.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 27.08.2015, Einwohnerversammlung
  • 08.09.2016, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 10.11.2016 - 09.12.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 31.05.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge