Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Bornheim Nr. 101D - 4. Änderung

Das ca. 3000 m² große Plangebiet liegt in der Ortschaft Bornheim zwischen der Straße Siefenfeldchen und der Stadtbahnlinie 18.

Der AWO-Kindergarten möchte seine Einrichtung von 3 auf 5 Gruppen erweitern, wodurch 32 weitere U3-Plätze geschaffen werden können. Hierfür soll das Gebäude erweitert werden. Auf Grundlage des derzeit rechtkräftigen Bebauungsplans Nr. 101 D, 1. Änderung, ist ein Ausbau jedoch nicht möglich, weshalb der Bebauungsplan erneut geändert werden soll.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 24.01.2013, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 24.01.2013, Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) BauGB
  • 14.02.2013 - 13.03.2013, Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgem. Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a (3)
  • 21.03.2013, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 16.05.2013 - 17.06.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 04.12.2013, Beschluss

Anhänge