Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan Bo 19 - 3. Änderung

Das Plangebiet umfasst die Parzellen Nrn. 383 und 384, Flur 88 in der Gemarkung Bornheim-Brenig im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Bo 19 in der Ortschaft Bornheim. Der Bebauungsplan weist die Parzelle 384 als private Grünfläche aus.

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung zweier Baufelder auf der Parzelle Nr. 384 sowie die Verschiebung der überbaubaren Fläche auf der Parzelle Nr. 383.
Die Zuwegung erfolgt über die Straße „In der Profffläche“ und von hier für das Flurstück 384 über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 25.06.2009, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 01.10.2009, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 04.11.2009 - 03.12.2009, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 25.03.2010, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 18.05.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge