Hinweise

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Merten - Erweiterung der Satzung in der Ortschaft Merten im Bereich Sommersberg

Das Plangebiet der Satzungserweiterung liegt in der Ortschaft Merten und umfasst das Flurstück 238 der Flur 22, Gemarkung Merten. Die Größe des Flurstücks beträgt ca. 1.600 m². Im Norden und Westen wird das Plangebiet durch die Straße "Sommersberg" begrenzt. Im Osten grenzt ein Wirtschaftsweg an und im Süden ein großflächiger Mischwald.

Die Erweiterung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils stellt eine geeignete Abrundung der vorhandenen Bebauung am Sommerberg dar. Auf dem Flurstück 238 soll der Bau von zwei Wohngebäuden ermöglicht werden, die in ihrer Bauweise in Bezug auf Höhe und Größe den Gebäuden der Umgebungsbebauung angepasst werden.

Das Grundstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt, liegt jedoch, da es außerhalb der bestehenden Ortssatzung liegt, derzeit im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Die Untere Landschaftsbehörde hat der Darstellung dieser Fläche als Wohnbaufläche im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Infolge dessen tritt der Landschaftsschutz bei Inkrafttreten der Satzung außer Kraft.

Ãœbersichtskarte Satzung Sommersberg
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 08.12.2016, Aufstellungsbeschluss gem. §34 (4) BauGB
  • 04.04.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 23.05.2019 - 24.06.2019, Öffentliche Auslegung gem. §34 (6) BauGB
  • 12.03.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.09.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge