Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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6. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem

Das Plangebiet der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im Ortsteil Sechtem südlich der Erfurter Straße. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt.

Das Plangebiet stellt einen Teilbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Se 21 in der Ortschaft Sechtem dar. Hierzu hat der Betreiber eines Vollversorgers in Sechtem die Absicht geäußert, seinen Markt an neuer Stelle im Bebauungsplangebiet errichten und parallel die Verkaufsfläche vergrößern zu wollen.
Diese Vergrößerung der Verkaufsfläche würde zu einer verbesserten wohnungsnahen Versorgung beitragen und sicherstellen, dass mehr örtliche Kaufkraft im Wohnumfeld gebunden wird. Durch die zentralere Lage des Marktes könnte des Weiteren eine bessere Erreichbarkeit des Marktes für alle Kunden aus Sechtem gewährleistet werden.

Da es durch dieses Vorhaben zu einer Überschreitung der für Mischgebiete zulässigen Verkaufsflächengröße kommen würde, beabsichtigt die Stadt Bornheim, die Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ darzustellen. Entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

6. Änderung FNP
Ãœbersichtsplan
6. Änderung FNP

Ansprechperson

  • Herr Maximilian Probierz, Telefon: 02222/945-250, E-Mail: Maximilian.Probierz@Stadt-Bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 19.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.03.2015, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.01.2016 - 15.02.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.10.2019, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 06.02.2020 - 10.03.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge