Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Bornheim

Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim erfolgt unter anderem vor dem Hintergrund, dass die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Gemeinbedarfsfläche für Kirchen und kirchlichen Zwecken dienenden Gebäude und Einrichtungen als solche zukünftig nicht mehr genutzt wird. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein Gemeindezentrum, welches zukünftig umzieht. Für eine nachfolgende gemeinnützige, kirchliche Nachnutzung besteht derzeit kein Bedarf. Da die Chance mit dieser Vorgabe das Grundstück zu nutzen niedrig eingeschätzt wird, soll der Flächennutzungsplan geändert werden. Mit der zukünftigen Nutzungsänderung soll eine gemischte Bebauung möglich sein.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 17.12.2013, Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes
  • 17.12.2013, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 28.02.2014 - 27.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB

Anhänge