Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Bornheim

Öffentliche Auslegung und Einwohnerversammlung

Die Stadt Bornheim hat für das gesamte Stadtgebiet die Erarbeitung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Auftrag geben. Der vorliegende Entwurf der BBE aus Köln beinhaltet eine grundlegende Analyse der Einzelhandelssituation in Bornheim und Empfehlungen für die daraus zu entwickelnden Planungsschritte.

In dem Einzelhandelskonzepte legt die Stadt Bornheim ihre Entwicklungsziele für den Einzelhandel fest. Dies beinhaltet neben dem angestrebten Zentrengefüge über die Festlegung zentraler Versorgungsbereiche auch die Darstellung der Sonderstandorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten sowie sonstige Sonderstandorte.

Die empfohlenen Haupt- und Nahversorgungsbereiche sollen in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans übernommen werden.

Einzelhandelskonzepte schaffen einerseits eine Orientierungs- und Beurteilungsgrundlage für die Bauleitplanung und die Beurteilung von Vorhaben, andererseits Planungs- und Investitionssicherheit für Einzelhandel, Investoren und Grundstückseigentümer.

Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 28.05.2009 beschlossen, das Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Bornheim öffentlich auszulegen und eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Die Auslegung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes erfolgt in der Zeit vom 20.07.2009 bis 28.08.2009 einschließlich.

Das Konzept kann auch bei der Stadtverwaltung Bornheim, Fachbereich 7, -Stadtplanung und Grundstücksneuordnung-, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim, während der Besuchszeiten für Offenlagen eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich vorgebracht werden. Über die fristgemäß eingegangenen Stellungnahmen berät und entscheidet der Rat der Stadt Bornheim.

Darüber hinaus findet am 03.09.2009, 19.00 Uhr im Rathaus Bornheim, Ratssaal, Rathausstraße 2, 53332 Bornheim eine Einwohnerversammlung statt, in der die Einwohner / Einwohnerinnen über das Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept informiert werden.

Ansprechperson

  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de
  • Frau Ina Breuer, Telefon: 02222/945-253, E-Mail: ina.breuer@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 28.05.2009, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 20.07.2009 - 28.08.2009, Öffentliche Auslegung
  • 21.07.2011, Beschluss

Anhänge