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Flächennutzungsplan
22. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Borgholzhausen

Der Standort der fetra Fechtel Transportgeräte GmbH soll durch die vorliegende Überplanung zukunftssicher planerisch abgesichert werden, da betriebsbezogene Erweiterungsflächen ansonsten nicht mehr vorhanden sind. Die Planung dient hier der Standortsicherung und Entwicklung ansässiger Unternehmen sowie insbesondere dem Erhalt von ortsnahen Arbeitsplätzen. Die örtliche gewerbliche Wirtschaft und ihre klein- und mittelständische Struktur werden mit der angestrebten Weiterentwicklung entsprechend gestärkt.

Die künftige Betriebsentwicklung soll durch eine Fortführung der bestehenden Produktionshallen sowie durch eine Ausweitung der Betriebsflächen im Südosten gesichert werden. Im Erweiterungsbereich ist zudem ein flächensparender Parkhaus-Standort vorgesehen. Die Erschließung der (zusätzlichen) gewerblichen Baufläche erfolgt wie bisher über die bestehende Erschließung durch die Industriestraße im Westen, eine zusätzliche Erschließungsmaßnahmen oder eine optionale Neuansiedlung von Gewerbe ist damit nicht vorgesehen. Die bestehende Regenrückhaltung wird im Süden in Richtung des neuen Gewässerverlaufs verschoben. Nach den betrieblichen Untersuchungen stellen diese Bausteine die strategisch sinnvollste Entwicklung zur langfristigen Standortsicherung dar.

Der Pustmühlenbach kann gemäß der erstellten Machbarkeitsstudie und gemäß Ergebnis des wasserrechtlichen Verfahrens verlegt werden, so dass sowohl eine Aufwertung der Gewässerökologie als auch eine Optimierung des Firmenstandorts möglich werden. Die Gewässerneutrassierung ist zudem mit einer umfassenden Eingrünung des Gewerbestandorts verbunden.

Die Stadt Borgholzhausen kann die Überlegungen des Unternehmens Fechtel für die künftige Standortentwicklung nachvollziehen und strebt die langfristige Standortsicherung des ortsansässigen Unternehmens ebenso wie die umfassende Eingrünung des Standorts an. Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Borgholzhausen in seiner Sitzung am 10.02.2022 angesichts des Ziels der langfristigen Standortsicherung des ortsansässigen Unternehmens beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.2 „Gewerbegebiet Am Bahnhof – Erweiterung III“ gemäß § 2 BauGB einzuleiten. Parallel wird ergänzend die 22. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Ein Planungserfordernis i.S. des § 1(3) BauGB ist gegeben, um den Standort gemäß den städtischen Zielsetzungen geordnet zu entwickeln und die geplante gewerbliche Erweiterung planungsrechtlich vorzubereite

Ansprechperson

  • Herr Alexander Bloch, Telefon: 05425 80766, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.07.2022 - 22.08.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 16.01.2023 - 17.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.03.2023, Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Borgholzhausen
  • 16.06.2023, Genehmigung der BRDT NRW nach § 6 BauGB
  • 24.06.2023, Rechtskraft gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Flächennutzungsplan)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge


Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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