Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Gestaltungsfestsetzungen gem. § 89 BauGB NRW i.V.m. §9 Abs. 4 BauGB im Hinblick auf die Dacheindeckung. Um das Ortsbild zu wahren, sind für die Dacheindeckung der Doppel- und Reihenhäuser je Baukörper nicht nur das gleiche Material, sondern auch der gleiche Farbton zu verwenden. Des Weiteren erfolgt eine Klarstellung hinsichtlich energieerzeugender Dacheindeckung.
Name | Telefon | |
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Frau Elisabeth Frieling | 02383-933306 | elisabeth.frieling@boenen.de |