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Plandetails

Weitere Daten

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 33b "GI-Gebiet Poilstraße" - 1. Änderung im Gemeindeteil Osterbönen, Bönen

Das Plangebiet (s. Anlage 1) liegt im Industriegebiet Poilstraße im Norden des Gemeindegebietes Bönen, im Bereich der „Edisonstraße“ im Norden und dem „Hagenweg“ im Süden und wird wie folgt begrenzt:

• im Norden durch das Flurstück 205, 218 und 220,
• im Osten durch das Flurstück 223,
• im Süden durch das Flurstück 70, 133 und 171,
• im Westen durch das Flurstück 227, 169 und 125

Der Rat der Gemeinde Bönen hat den Bebauungsplan Nr. 33b „GI- Gebiet Poilstrasse“ im Jahre 2004 als Satzung beschlossen. Zwischenzeitlich wurde das geplante Erschließungsnetz mit Verlängerung der Edisonstraße in Richtung Osten bis an die Poilstraße sowie die Fortführung der Siemensstraße in östlicher Richtung weitgehend realisiert. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes davon ausgegangen wurde, dass der Bebauungsplan die östliche Grenze des Industriegebietes Bönen definiert, wurde zum Abschluss der Edisonstraße und der Siemensstraße jeweils ein Wendehammer festgesetzt. Den östlichen Rand des Industriegebietes definiert ein ca. 30 m breiter Grünstreifen, in den teilweise Entwässerungsanlagen (Regenrückhaltebecken) integriert sind.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Poilstraße / K 35n“ wurden aufgrund der großen Flächennachfrage im Jahre 2006 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Industriegebietes in östlicher Richtung geschaffen. In der Folge wurden die Wendeanlagen an der Edisonstraße und Siemensstraße nicht realisiert und die Straßen weiter nach Osten fortgeführt. Im Kreuzungsbereich Edisonstraße / Poilstraße wurde zudem ein Kreisverkehr realisiert. Der entlang der östlichen Grenze des Plangebietes festgesetzte Grünstreifen kam bis jetzt nicht zur Umsetzung, da dieser im Hinblick auf seine Funktion zur Eingrünung des Industriegebietes nicht mehr erforderlich ist.

Vor dem Hintergrund der nunmehr weit fortgeschrittenen Vermarktung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 33b sollen die Festsetzungen zur Eingrünung des Bebauungsplanes Nr. 33b nunmehr entsprechend der aktuellen Gegebenheiten angepasst und weitgehend aufgehoben werden, um innerhalb des Gebietes weitere Bauflächen zu schaffen. Daneben sollen die Festsetzungen zur technischen Infrastruktur (Straße und Entwässerung) an den mittlerweile realisierten Bestand angepasst werden.



Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Elisabeth Frieling 02383-933306 elisabeth.frieling@boenen.de