0830 - Herner Straße / Bulksmühle -
Bebauungsplan Nr. 830
- Herner Straße/Bulksmühle -
für ein Gebiet westlich der Herner Straße, südlich der Poststraße und östlich der Bulksmühle
Mit dem Bebauungsplan Nr. 830 soll gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Steuerung des Einzelhandels im Planbereich zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung erfolgen. Zur Umsetzung der Zielvorgaben des städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Masterplan Einzelhandel) wird die Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich für solche Einzelhandelsbetriebe, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit vorhandener zentraler Versorgungsbereiche in Bochum haben, gemäß § 9 Abs. 2a BauGB eingeschränkt.
Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen
- Bebauungsplan Nr. 830 (PDF, 751,96 KB)Mit dem Bebauungsplan Nr. 830 soll gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB die Steuerung des Einzelhandels im Planbereich zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche und im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung erfolgen. Zur Umsetzung der Zielvorgaben des städtebaulichen Entwicklungskonzepts gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Masterplan Einzelhandel) wird die Einzelhandelsnutzung in diesem Bereich für solche Einzelhandelsbetriebe, die Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit vorhandener zentraler Versorgungsbereiche in Bochum haben, gemäß § 9 Abs. 2a BauGB eingeschränkt.
Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. - Begründung (PDF, 857,70 KB)
- Xplan GML Bebauungsplan Nr. 830 (GML, 3,84 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 1,37 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 21.12.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.06.2007, Beschluss der Durchführung im beschleunigten Verfahren
- 10.09.2007 - 01.10.2007, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 27.03.2012, Bekanntmachung Inkrafttreten
- 28.03.2012, Rechtswirksam
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Herr Dirk Jamma, Telefon: 0234/910 - 2513, E-Mail: DJamma@bochum.de
Weitere Informationen
-
Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
-
Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
-
Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
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Geoportal
Anzeige aller Bebauungspläne und sonstigen Satzungen in Verbindung mit anderen Kartendiensten der Stadt Bochum
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OpenData
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Datenschutz
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Wer kann mir weiterhelfen?
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Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
44777
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Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.