0491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II -
Bebauungsplan Nr. 491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II - für ein Gebiet südlich der Lothringer Straße zwischen Haus-Nr. 34 und Kirchharpener Straße, westlich der Kirchharpener Straße, nordwestlich der Trasse der ehemaligen Zechenanschlussbahn, nördlich der Grundstücke Heinrichstraße 55 - 71 und östlich der Bethanien- sowie der Turnstraße
hier:
a) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 491 N als Satzung (§ 10 BauGB)
b) Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zum 31.07.1998
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 Folgendes beschlossen:
Zu a)
"Der Bebauungsplan Nr. 491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II -, in der Fassung des Änderungsplanes Nr. 1 (einschließlich textlicher Festsetzungen), wird als Satzung beschlossen.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II -, in der Fassung des Änderungsplanes Nr. 1 (einschließlich textlicher Festsetzungen), wird gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 31.07.1998 in Kraft gesetzt.
Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen
- Bebauungsplan Nr. 491 N (PDF, 2,47 MB)
- Begründung (PDF, 89,37 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 2,02 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 29.07.1998, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 30.07.1998, Bekanntmachung Inkrafttreten
- 31.07.1998, Rechtswirksam
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
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