Bochumer Bebauungspläne

0491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II -

Bebauungsplan Nr. 491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II - für ein Gebiet südlich der Lothringer Straße zwischen Haus-Nr. 34 und Kirchharpener Straße, westlich der Kirchharpener Straße, nordwestlich der Trasse der ehemaligen Zechenanschlussbahn, nördlich der Grundstücke Heinrichstraße 55 - 71 und östlich der Bethanien- sowie der Turnstraße
hier:
a) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 491 N als Satzung (§ 10 BauGB)
b) Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zum 31.07.1998

Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 Folgendes beschlossen:

Zu a)

"Der Bebauungsplan Nr. 491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II -, in der Fassung des Änderungsplanes Nr. 1 (einschließlich textlicher Festsetzungen), wird als Satzung beschlossen.”

Zu b)

“Der Bebauungsplan Nr. 491 N - Stillgelegte Schachtanlage Lothringen I/II -, in der Fassung des Änderungsplanes Nr. 1 (einschließlich textlicher Festsetzungen), wird gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 31.07.1998 in Kraft gesetzt.”

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 29.07.1998, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.07.1998, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 31.07.1998, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

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