0214 a - Harpener Heide -
Bebauungsplan Nr. 214 a - Harpener Heide - erneute Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 214 - für ein Gebiet zwischen dem Castroper Hellweg, der Weserstraße, der Werksbahn westlich der Weserstraße und der Autobahn Bochum-Recklinghausen
hier:
a) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 214 a als Satzung
b) Beschluss über die rückwirkende Inkraftsetzung
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 23.06.2006 Folgendes beschlossen:
Zu a)
"Der von der Oberbürgermeisterin vorgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 a, bestehend aus dem Grundrissplan in der Fassung vom 02.06.2006, wird als Satzung beschlossen (§ 10 Baugesetzbuch)."
Zu b)
"Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 214 a wird rückwirkend zum 17.08.2001 in Kraft gesetzt (§ 214 Abs. 4 Baugesetzbuch)."
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der im Bebauungsplan Nr. 214 ausgewiesenen Gewerbe- und Industriegebiete für produzierendes Gewerbe, Handwerk, Büro- und Verwaltungseinrichtungen sowie Flächen für die Lagerung und Distribution (Großhandel, Speditionen) von Gütern.
Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen
- Bebauungsplan Nr. 214 a (PDF, 869,40 KB)
- Begründung (PDF, 116,70 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 2,45 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 15.08.2001, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 16.08.2001, Bekanntmachung Inkrafttreten
- 17.08.2001, Rechtswirksam
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
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