Bochumer Bebauungspläne

0847 - Herner Straße / Rensingstraße -

Bebauungsplan Nr. 847 - Herner Straße/Rensingstraße - für ein Gebiet zwischen der Herner Straße, der Rensingstraße, dem Dorneburger Bach und dem Auf- und Abfahrtsohr der BAB A 43

Ziel des Bebauungsplanes ist
• die Sicherung von Flächen für produktionsorientierte Gewerbebetriebe durch den Ausschluss entgegenstehender Nutzungen,
• das Unterbinden der Ansiedlung von Einzelhandel und von Nutzungsänderungen bei Einzelhandelbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten in Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten und
• der Ausschluss von Spielhallen, Versammlungsstätten und Betrieben mit sexuellen Darbietungen bzw. Dienstleistungen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

  • Karte zum Aufstellungsbeschluss (PDF, 516,69 KB)Die Karte zum Aufstellungsbeschluss wird ab sofort im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten.
  • Umring_Shape (ZIP, 1,25 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme

Bebauungsplanauskunft

Verfahrensschritte

  • 04.04.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.04.2006, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 14.09.2011, Änderung der Planungsziele

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Herr Bernhard Hemker, Telefon: 0234/910 - 2855, E-Mail: BHemker@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.