Bochumer Bebauungspläne

0782 - In der Mark - (vorhabenbezogen)

Bebauungsplan Nr. 782 - In der Mark - für ein Gebiet nördlich der Straße In der Mark und der Hausgrundstücke In der Mark Nr. 53 sowie 55-61, östlich der hinter dem Haus In der Mark Nr. 63 liegenden Grünanlage (Südpark), südlich der Hausgrundstücke Baumgartenstraße Haus Nr. 20-22a und westlich des Hausgrundstücks Hesternstraße Nr. 66.
hier: Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 782 als Satzung

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Wiedernutzbarmachung einer Brachfläche durch Nachverdichtung innerhalb eines bestehenden Wohnsiedlungsbereiches bei Sicherstellung einer entsprechenden Einbindung der geplanten Wohnbebauung in die umliegenden Bebauungsstrukturen und den westlich angrenzenden Freiraumbereich.

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 28.11.2005 - 27.12.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.11.2005, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 05.12.2005, Informationsveranstaltung
  • 22.06.2006, Auslegungsbeschluss
  • 09.09.2006, Bekanntmachung der Auslegung
  • 20.09.2006 - 20.10.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.01.2007, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.03.2007, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 22.03.2007, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Gabriele Bolenz, Telefon: 0234/910 - 1718, E-Mail: GBolenz@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.