Bochumer Bebauungspläne

0701 - Hannibal Einkaufszentrum -

Bebauungsplan Nr. 701

- Einkaufszentrum Hannibal -

Mithilfe des Bebauungsplans 701 soll die Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet gem. des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Bochum gesteuert werden. Gemäß seiner Vorgaben soll eine unkontrollierte Ausweitung der Einzelhandelsnutzung (insbesondere der zentrenrelevanten Sortimente) verhindert werden, um die zentralen Versorgungsbereiche in Bochum, insbesondere das Hauptgeschäftszentrum, zu stärken. Darüber hinaus soll es keine räumliche Ausweitung der Einzelhandelsnutzung über den bestehenden Sonderstandort hinaus geben.

Übersichtsbild

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

Bebauungsplanauskunft

Verfahrensschritte

  • 28.11.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.01.2002, Erneuter Aufstellungsbeschluss
  • 13.04.2005, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 13.04.2005 - 10.05.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 18.04.2005, Informationsveranstaltung

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.