0351 b - Kornweg / Auf der Tenne -
Bebauungsplan Nr. 351 b - Kornweg/Auf der Tenne - für ein Gebiet westlich der Kirchharpener Straße, nördlich des Kornweges, östlich der Wohnbebauung der Straße "Auf der Tenne" und südlich der Straße "Am Knick"
hier:
a) Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 351 b als Satzung (§ 10 BauGB)
b) Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes zum 03.01.2006
Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 Folgendes beschlossen:
Zu a)
"Der Bebauungsplan Nr. 351 b - Kornweg/Auf der Tenne - für ein Gebiet westlich der Kirchharpener Straße, nördlich des Kornweges, östlich der Wohnbebauung der Straße Auf der Tenne und südlich der Straße Am Knick, in der Fassung des Änderungsplanes Nr. 1 (einschließlich textlicher Festsetzungen), wird als Satzung beschlossen."
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 351 b - Kornweg/Auf der Tenne -, in der Fassung des Änderungsplanes Nr. 1 (einschließlich textlicher Festsetzungen), wird gem. § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 03.01.2006 in Kraft gesetzt.
Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen
- Bebauungsplan Nr. 351 b (PDF, 474,03 KB)
- Begründung (PDF, 229,10 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 1,33 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 15.07.2004, Änderung des räumlichen Geltungsbereiches
- 15.07.2004, Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- 02.09.2004, Bekanntmachung der Auslegung
- 14.09.2004 - 13.10.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 27.10.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
- 02.01.2006, Bekanntmachung Inkrafttreten
- 03.01.2006, Rechtswirksam
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Frau Gabriele Bolenz, Telefon: 0234/910 - 1718, E-Mail: GBolenz@bochum.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
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