1000 Gb - Innenstadt Bochum - (Gestaltungssatzung)
Ziel der Gestaltungssatzung ist die Attraktivitätssteigerung des Innenstadtbereiches
durch gestalterische Regelungen mit Auswirkungen auf den öffentlichen Raum (z.B.
Gebäudefassaden, Dächer, Werbeanlagen, Warenauslagen).
Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit
- 1000 Gb Satzungstext (PDF, 132,97 KB)
- 1000 Gb Begründung (PDF, 4,30 MB)
- 1000 Gb Anlage (PDF, 3,22 MB)
Anfahrt/Öffnungszeiten
- Anfahrt/Öffnungszeiten (Externer Link)
Amtsblatt
- Amtsblatt Ausgabe 47 / 2023 vom 13. November 2023 (Externer Link)
Verfahrensschritte
- 13.11.2023, Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung
- 13.11.2023 - 24.11.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
- Frau Gabriele Bolenz, Telefon: 0234/910 - 1718, E-Mail: GBolenz@bochum.de
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
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Flächennutzungsplan (RFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Regionalen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
-
Geoportal
Anzeige aller Bebauungspläne und sonstigen Satzungen in Verbindung mit anderen Kartendiensten der Stadt Bochum
-
OpenData
Informationen zu Open Data im Bereich Bauleitplanung in der Stadt Bochum
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Datenschutz
Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Datenschutzerklärung
Wer kann mir weiterhelfen?
Postanschrift:
Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
44777
Bochum
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.