0351 - Ölbachtal Teilgebiet Bochum I -
Für das Gebiet südlich der Stadtgrenze zu Herne sowie westlich, nördlich und östlich der Bergener Straße wird der Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Aufhebung von den drei Teilbereichen A Diedrichs Feld, B Grüters Kamp/Breden Feld und C Am Kirchwege des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – gefasst (§ 1 Abs. 8 BauGB). Ebenso wird für das Gebiet Am Oppenpoll nördlich der landwirtschaftlichen Fläche Am Odieck sowie südlich der Halde Lothringen der Beschluss zur Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – gefasst (§ 1 Abs. 8 BauGB).
Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung von drei Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – sowie eines Teilbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I –, um die Bereiche der Aufhebung in die Zulässigkeitsbeurteilung nach § 35 BauGB zurückzuführen und damit die Grundlage dafür zu schaffen, die betreffenden Flächen für Erstaufforstungen (Bewaldung bzw. Neuanlage von Wald) als forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich (Ökokonto) nutzen zu können.
Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
- Karte zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 351 (PDF, 5,40 MB)
Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen
- Bebauungsplan Nr. 351 (PDF, 12,82 MB)
- Begründung (PDF, 198,51 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 10,24 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Amtsblatt
- Amtsblatt Ausgabe 7 / 2024 vom 19. Februar 2024 (Externer Link)
Anfahrt/Öffnungszeiten
- Anfahrt Öffnungszeiten (Externer Link)
Verfahrensschritte
- 19.05.1969, Rechtswirksam
- 30.01.2024, Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
- 19.02.2024, Bekanntmachung zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
Ansprechperson
- Frau Laura Tennie, Telefon: 0234 / 910 - 2562, E-Mail: LTennie@bochum.de
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Bezüge zu anderen Planverfahren
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
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Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
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Öffnungszeiten
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Mittwoch:
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Donnerstag:
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Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
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