Bochumer Bebauungspläne

0344 - Tippelsberg / Berger Mühle -

Für das Gebiet südlich der Stadtgrenze zu Herne sowie westlich, nördlich und östlich der Bergener Straße wird der Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Aufhebung von den drei Teilbereichen A Diedrichs Feld, B Grüters Kamp/Breden Feld und C Am Kirchwege des Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – gefasst (§ 1 Abs. 8 BauGB). Ebenso wird für das Gebiet Am Oppenpoll nördlich der landwirtschaftlichen Fläche Am Odieck sowie südlich der Halde Lothringen der Beschluss zur Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I – gefasst (§ 1 Abs. 8 BauGB).

Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung von drei Teilbereichen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 344 – Tippelsberg / Berger Mühle – sowie eines Teilbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 351 – Ölbachtal Teilgebiet Bochum I –, um die Bereiche der Aufhebung in die Zulässigkeitsbeurteilung nach § 35 BauGB zurückzuführen und damit die Grundlage dafür zu schaffen, die betreffenden Flächen für Erstaufforstungen (Bewaldung bzw. Neuanlage von Wald) als forstrechtlichen und naturschutzfachlichen Ausgleich (Ökokonto) nutzen zu können.


Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Amtsblatt

Anfahrt/Öffnungszeiten

Verfahrensschritte

  • 07.05.1973, Rechtswirksam
  • 30.01.2024, Beschluss zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung
  • 19.02.2024, Bekanntmachung zur Durchführung eines Verfahrens zur Teilaufhebung

Ansprechperson

  • Frau Laura Tennie, Telefon: 0234 / 910 - 2562, E-Mail: LTennie@bochum.de
  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.