1006 - Deimkestraße / Lindener Straße -
Bebauungsplan Nr. 1006 - Deimkestraße / Lindener Straße - Ziel des Bebauungsplans ist es, die bestehenden gewerblichen Flächen weiterhin für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorzusehen. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten sollen zur Sicherung des zentralen Versorgungsbereichs in Linden im Sinne der Vorgaben des Masterplans Einzelhandel ausgeschlossen werden. Des Weiteren ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Wohnnutzungen im Plangebiet Ziel des Bebauungsplans.
Unterlagen zum Verfahren
- Karte zum Aufstellungsbeschluss (PDF, 5,15 MB)
- Umring_Shape (ZIP, 1,65 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Amtsblatt
- Amtsblatt Ausgabe 18 / 2018 vom 30. April 2018 (Externer Link)
Anfahrt / Öffnungszeiten
- Anfahrt / Öffnungszeiten (Externer Link)
Verfahrensschritte
- 17.04.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 30.04.2018, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
-
Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
-
Geoportal
Anzeige aller Bebauungspläne und sonstigen Satzungen in Verbindung mit anderen Kartendiensten der Stadt Bochum
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Wer kann mir weiterhelfen?
Postanschrift:
Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum
Adresse / Kontakt
Amt für Stadtplanung und WohnenPlanauslage
Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße
19
44777
Bochum
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.