Bochumer Bebauungspläne

0979 - Anschluss HER-BO-43 -

Für den obigen Bereich hat der Ausschuss für Planung und Grundstücke in seiner Sitzung am 18.08.2005 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 979 beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes Nr. 979 ist die Schaffung eines optimierten Anschlusses des interkommunalen Gewerbegebietes HER-BO-43 an das übergeordnete Straßennetz sowie die verkehrliche Entlastung kritischer Bereiche.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Unterlagen zum Verfahren

Anfahrt/Öffnungszeiten

Verfahrensschritte

  • 18.08.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.05.2017, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 02.11.2021 - 01.12.2021, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 02.11.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.11.2021 - 04.11.2021, Informationsveranstaltung
  • 22.03.2024 - 19.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
  • Frau Friederike Claassen, Telefon: 0234/910 - 2544, E-Mail: FClaassen@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.