0911 - Dorstener Straße / Herzogstraße -
Bebauungsplan Nr. 911
- Dorstener Straße/Herzogstraße -
Für ein Gebiet östlich der Dorstener Straße und nördlich der Herzogstraße
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 911 ist die Sicherung der Flächen für produzierende und weiterverarbeitende Gewerbebetriebe und unternehmensbezogene Dienstleistungen. Durch den Bebauungsplan soll zudem sichergestellt werden, dass keine auf das Image negativ auswirkende Nutzung die Entwicklung des Bereiches beeinträchtigen kann.
Hierzu wird u. a. der Ausschluss stadtentwicklungsplanerisch nicht vertretbarer Nutzungen (Vergnügungsstätten/Spielhallen, Freizeiteinrichtungen, Betriebe mit sexuellen Dienstleistungen bzw. Darbietungen) und Einzelhandel erforderlich.
Unterlagen zum Verfahren
- Übersichtsplan (PDF, 227,45 KB)
- Umring_Shape (ZIP, 1,18 KB)Diese Datei ist für GIS- und CAD-Programme
Verfahrensschritte
- 17.03.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Ansprechperson
- Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de
Weitere Informationen
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Bochumer Gestaltungsgrundsätze
Die Stadt zuerst - Das Ensemble vor dem Einzelprojekt
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Flächennutzungsplan (GFNP)
Informationen zur Städteregion Ruhr und zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan
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Wohnraumförderung
Hinweise zur Förderung für Eigenheime, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen usw.
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Aktuelle Grundstücksinserate
Auskünfte zu Grundstücksangeboten der Stadt Bochum
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Öffnungszeiten
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Mittwoch:
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Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr
Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.
Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.