Bochumer Bebauungspläne

0925 - Wohnpark Hiltrop -

Bebauungsplan Nr. 925

- Wohnpark Hiltrop -

für ein Gebiet auf dem ehemaligen Gelände des Kalksandsteinwerkes östlich der Dietrich-Benking-Straße, südlich des Wirtschaftsweges "Schmaler Hellweg", westlich einer großflächigen Ackerfläche und nördlich der Wohnbebauung "Am Grümerbaum" und "Zunftwiese"

Ziel des Bebauungsplanes ist die Revitalisierung des Brachgeländes durch die Entwicklung eines Wohngebietes mit aufgelockerter Bebauung sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der erforderlichen Erschließungsanlagen. Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von ca. 51 Wohneinheiten in Einfamilienhäusern vor.

Übersichtsplan

Übersichtsplan - - - ungefähre Plangebietsgrenze

Rechtskräftige Bebauungsplanunterlagen

Verfahrensschritte

  • 11.09.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.09.2013, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 02.06.2014, Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 02.06.2014 - 02.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 12.06.2014, Informationsveranstaltung
  • 06.09.2016, Auslegungsbeschluss
  • 04.10.2016, Bekanntmachung der Auslegung
  • 11.10.2016 - 11.11.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 30.03.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 17.04.2017, Bekanntmachung Inkrafttreten
  • 18.04.2017, Rechtswirksam

Ansprechperson

  • Bebauungsplanauskunft, Telefon: 0234/910 - 1717, E-Mail: Bebauungsplanauskunft@bochum.de

Weitere Informationen

Wer kann mir weiterhelfen?

Postanschrift:

Stadt Bochum
Amt für Stadtplanung und Wohnen
44777 Bochum

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Planauslage

Technisches Rathaus (TR)
Zimmer 1.0.210 (Foyer)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwoch:
08:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 18:00 Uhr

Freitag:
08:00 bis 13:00 Uhr

Die Öffnungszeiten gelten nur während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Bebauungsplanverfahren gemäß Bekanntmachung im Amtsblatt.

Für allgemeine Auskünfte zu Bebauungsplänen und sonstigen Satzungen vereinbaren Sie bitte einen Termin oder rufen Sie uns an bzw. schreiben Sie eine E-Mail.